Mariannenaue

Mariannenaue

Sammlung an Infos & Links

Ausgenommen [vom Befahrensverbot] bleibt das Befahren in der Zeit vom 01. April bis zum 20. September im westlichen Abschnitt, der durch die südliche Grenze der Befahrensregelung und eine ausgetonnte Linie begrenzt wird, die von Rhein-km 515,0 bis zur westlichen Spitze der Insel Mariannenaue in einem Abstand von jeweils 40 m zum Ufer und von dort in gerader Linie bis zum nördlichen Parallelwerk verläuft 

§ 2 NSGBefO (Elwis)
Lageplan (ELWIS)

Leider ist der offizielle Lageplan nicht unbedingt sehr genau. Luftaufnahmen zeigen hierbei, dass die Absperrung 1) nicht durchgängig und 2) keine Kurve macht wie die Abbildung suggeriert. Die “Lücke” in der Mitte erlaubt es den Booten der Behörden Zugang zum geschützten Bereich zu erlangen. Solche findet man in jeder künstlich angelegten Absperrung bzw. Lenkung (vgl. Mosel bei Bingen oder das NG Ilmenau) des Rheines.

Luftaufnahme, künstlich angelegte Absperrung rechts zu erkennen.

Hessische Polizei (Stand 7/2018) (Quelle):

Die wichtigsten Infos:

  • Höchstens 6 km/h im Stillwasserbereich
  • Baden ausdrücklich erlaubt
  • Gelb ausgetonnter Bereich: Befahren vom 01.04. bis 20.09. eines jeden Jahres erlaubt